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Infos für Schulleitungen im 1. Schulhalbjahr 2020/2021
Sehr geehrte Schulleiterinnen und Schulleiter, auf dieser Seite finden Sie Termine und Informationen zu wichtigen Themen, die ich Ihnen zusammengestellt habe.
Personalblätter
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Personalblätter für neue Religionslehrkräfte können Sie hier herunterladen.
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Lehrkräfte, die in diesem Schuljahr keinen Religionsunterricht erteilen, sollen dies auf ihrem Personalblatt vermerken und das Blatt trotzdem an uns zurückschicken.
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Personalblätter von ausgeschiedenen oder versetzten Religionslehrkräften bitte nicht überschreiben, sondern mit einem entsprechenden Vermerk an uns zurücksenden.
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Sollte eine kirchliche Lehrkraft an mehreren Schulen unterrichten, wird nur ein Personalblatt an die Stammschule geschickt.
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Spätester Rückgabetermin für die ausgefüllten Personalblätter ist der 05. Oktober 2020. Es wäre für uns hilfreich, wenn die Personalblätter aller Religionslehrkräfte der Schule gesammelt an uns zurückgeschickt würden.
Statistik
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Bitte füllen Sie die Statistikbögen für den RU sorgfältig und genau aus.
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Achten Sie bitte darauf, dass die Angaben der Schülerzahlen in den Personalblättern mit der Angabe im Statistikbogen übereinstimmen.
Religionsunterricht
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Evangelische/ katholische Religionslehre ist ordentliches Unterrichtsfach. Förderunterricht - Sprachförderunterricht ausgenommen-, an dem die Teilnahme von Schülern*innen geplant ist, die den RU besuchen, kann demnach nicht parallel zum RU stattfinden.
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Da der Förderunterricht meist einstündig stattfindet, der RU jedoch 2stündig ist, schafft dies - neben dem Anrecht der Schüler*innen auf den RU - für diese, aber auch für die Lehrkräfte eine ungute und pädagogisch zu hinterfragende Situation.
Fortbildungsprogramm
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Wir bitten um Aushang des Fortbildungsprogramms.
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Sollten Sie kein Fortbildungsprogramm erhalten haben und eines benötigen, senden wir es Ihnen gerne nach.
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Hier können Sie sich online zu den Fortbildungen anmelden.
Konfirmandenunterricht / außerunterrichtliche Veranstaltungen
Schulleitungen weiterführender Schulen bitte ich, bei der Planung von außerunterrichtlichen Veranstaltungen den Mittwochnachmittag in Klasse 8 freizuhalten.
Wie Sie wissen, wurde der unterrichtsfreie Mittwochnachmittag für Konfirmanden*innen in der Schulbesuchsverordnung geregelt.
Schulleitergutachten
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Bei jeder Art von Schulleitergutachten für Lehrkräfte, die das Fach Religion unterrichten ist die Schuldekanin zu beteiligen.
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Bitte nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit mir auf, damit rechtzeitig ein Termin für einen Unterrichtbesuch vereinbart werden kann.
Konfessionell - kooperativer Religionsunterricht (KoKo)
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KoKo kann wieder neu beantragt werden.
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Die Anträge sind an die evangelischen und katholischen Schuldekanate zu richten. Antrag und Genehmigung beziehen sich auf einen Schülerjahrgang und gelten für zwei Schuljahre.
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Weitere Informationen und die Antragsformulare finden Sie hier.
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Abgabetermin für Erstanträge und Fortsetzungsanträge ist der 1. März 2021.