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Konfessionelle Kooperation

Seit 2005 kann der Religionsunterricht in Baden-Württemberg auch konfessionell-kooperativ erteilt werden. Die Vereinbarung zwischen der Erzdiözese Freiburg, der Diözese Rottenburg Stuttgart und den Evangelischen Landeskirchen in Baden und Württemberg wurde 2009 geändert, der verbindliche Rahmen 2015 novelliert.

Ziele von Koko

  • Ermöglichung einer authentischen Begegnung mit der anderen Konfession

  • Erkennen von Gemeinsamkeiten und Unterschieden der Konfessionen

  • Einüben von Toleranz und Akzeptanz gegenüber der anderen Religionszugehörigkeit

  • Unterstützung der religiösen Sprachfähigkeit und beim Finden der eigenen Position und Bewusstsein der eigenen Konfession

Rahmenbedingungen

  • Dokumentation des mehrheitlich gefassten Beschlusses der gemeinsamen Fachkonferenz an der jeweiligen Schule
  • Einverständnis der Eltern muss eingeholt werden.
  • Kolleginnen und Kollegen, die zum ersten Mal konfessionell-kooperativ unterrichten, sind verpflichtet, an einer einführenden Fortbildung teilzunehmen.
  • Die Lerngruppe wird im jährlichen oder halbjährlichen Wechsel von einer Lehrkraft des Unterrichtsfaches Evangelische Religionslehre und Katholische Religionslehre unterrichtet.
  • Die Unterrichtsplanung und das Curriculum wird im Team (katholische und evangelische Lehrkraft) erstellt und dem/der Schuldekan*in vorgelegt. Basis bilden die Fachpläne für Evangelische und Katholische Religionslehre (s. Beispielcurricula)

 

Impression einer Einführungsveranstaltung
Impression einer Einführungsveranstaltung

Beispielcurricula

Beantragung

  • Der konfessionell-kooperative Religionsunterricht wird von der Schulleitung jeweils für einen Standardzeitraum (in der Regel zwei Schuljahre) über die Schuldekaninnen und Schuldekane beider Konfessionen bis 1. März für das darauffolgende Schuljahr beantragt.
  • Antrag der jeweiligen Schule über die Büros der zuständigen Schuldekan*innen beider Konfessionen an den jeweiligen Evang. Oberkirchenrat (Karlsruhe bzw. Stuttgart) und das Erzbischöfliche Ordinariat Freiburg, bzw. das Bischöfliche Ordinariat Rottenburg
  • die zuständigen Schuldekan*innen dokumentieren ihr Einvernehmen
  • Genehmigung erfolgt durch den OKR und die zuständigen Ordinariate
  • Fortsetzungsanträge bedürfen nur des Einvernehmens der zuständigen Schuldekan*innen

Koko Antragsformulare finden Sie >>>hier.

Von den vier Kirchen bereits veröffentlichte KOKO-Arbeitshefte